Fact Sheet Kinderschutzkonzept EKiZ Schwaz

23.3.2024


  •  Jedes Kind hat ein Recht auf eine liebevolle Erziehung, Begleitung und Bildung, sowie auf Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele.
  • Ziel und Zweck des Schutzkonzepts ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder im EKiZ Schwaz vor Grenzverletzung und jeder Form von Gewalt geschützt sind.
  • Den übergeordneten rechtlichen Rahmen bildet für unser Kinderschutzkonzept die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
  • In Österreich ist der Einsatz jeglicher Form von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer, sexualisierter, institutioneller, struktureller Gewalt gegen Kinder als Erziehungsmittel in der Familie, in Schulen und Einrichtungen verboten.
  • Teilhabe und Mitsprache geben den Kindern die Möglichkeit, an Entscheidungsprozessen mitzuwirken sowie sich sicher und geschützt zu fühlen.
  • Das Kinderschutzkonzept liegt in jeder Kinderbildungseinrichtung und im EKiZ auf.
  • Alle MitarbeiterInnen bilden sich kontinuierlich zum Thema Kinderschutz fort.
  • Das EKiZ Schwaz verfügt über ein geplantes und strukturiertes System zur Regelung des Umgangs mit Beschwerdefällen und Verdacht auf Gewalt.
  • Kinderschutzbeauftragte ist in jeder Einrichtung die jeweilige Leitung.
  • Für das gesamte EKiZ sind Obfrau und Geschäftsführung zuständig für die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts.
  • Die BEKiZ Familienberatungsstelle bietet zu allen Fragen betreffend des Kinderschutzes Hilfestellung.
  • Im Umgang mit Medien und in der Öffentlichkeitsarbeit steht immer das Wohl des Kindes an erster Stelle.
  • Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung liegt ein Krisenplan in jeder Kinderbildungseinrichtung sowie im EKiZ auf.
  • Beschwerdemöglichkeiten stehen in jeder Kinderbildungseinrichtung, im EKiZ und online über www.ekiz-schwaz.at auch anonym zur Verfügung