Fact Sheet Kinderschutzkonzept EKiZ Schwaz
23.3.2024
- Jedes Kind hat ein Recht auf eine liebevolle Erziehung, Begleitung und Bildung, sowie auf Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele.
- Ziel und Zweck des Schutzkonzepts ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder im EKiZ Schwaz vor Grenzverletzung und jeder Form von Gewalt geschützt sind.
- Den übergeordneten rechtlichen Rahmen bildet für unser Kinderschutzkonzept die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
- In Österreich ist der Einsatz jeglicher Form von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer, sexualisierter, institutioneller, struktureller Gewalt gegen Kinder als Erziehungsmittel in der Familie, in Schulen und Einrichtungen verboten.
- Teilhabe und Mitsprache geben den Kindern die Möglichkeit, an Entscheidungsprozessen mitzuwirken sowie sich sicher und geschützt zu fühlen.
- Das Kinderschutzkonzept liegt in jeder Kinderbildungseinrichtung und im EKiZ auf.
- Alle MitarbeiterInnen bilden sich kontinuierlich zum Thema Kinderschutz fort.
- Das EKiZ Schwaz verfügt über ein geplantes und strukturiertes System zur Regelung des Umgangs mit Beschwerdefällen und Verdacht auf Gewalt.
- Kinderschutzbeauftragte ist in jeder Einrichtung die jeweilige Leitung.
- Für das gesamte EKiZ sind Obfrau und Geschäftsführung zuständig für die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts.
- Die BEKiZ Familienberatungsstelle bietet zu allen Fragen betreffend des Kinderschutzes Hilfestellung.
- Im Umgang mit Medien und in der Öffentlichkeitsarbeit steht immer das Wohl des Kindes an erster Stelle.
- Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung liegt ein Krisenplan in jeder Kinderbildungseinrichtung sowie im EKiZ auf.
- Beschwerdemöglichkeiten stehen in jeder Kinderbildungseinrichtung, im EKiZ und online über www.ekiz-schwaz.at auch anonym zur Verfügung